Frauen vor Gewalt schützen – Istanbul-Konvention umsetzen

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2017 durch den Bundestag ratifiziert und gilt
seit Februar 2023 uneingeschränkt, nachdem die Bundesregierung von der Großen
Koalition eingelegte Vorbehalte offiziell zurückgezogen hat. Die Istanbul-
Konvention bildet damit einen Rechtsrahmen, der alle staatlichen Ebenen
auffordert, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und
Unterstützung zu geben und Prävention voranzutreiben.


Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Infrastruktur an Beratungs- und
Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Wir
begrüßen ausdrücklich, dass sich Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren finanziell
in Bezug auf die Personalkosten in Frauenhäusern, bei den Frauennotrufen,
Interventionsstellen und pro-aktiven Erstberatungen engagiert und mutige
Schritte in der Täterarbeit geht. Dass sich die Ampel im Bund nun endlich dazu
bekennt, sich an der Regelfinanzierung der genannten Einrichtungen zu
beteiligen, ist ein wichtiges Signal.

Wir Freie Demokraten bekennen uns zu folgenden Punkten:

Die Istanbul-Konvention muss in Rheinland-Pfalz konsequent umgesetzt werden.
Dabei soll die in Auftrag gegebene wissenschaftliche Analyse zur Umsetzung als
leitende Richtschnur für die Arbeit der Landesregierung dienen.
Wir sehen die Bundesregierung in der Verantwortung die Finanzierung des
Beratungs- und Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen und
Kinder zeitnah grundsätzlich in Abstimmung mit den Ländern zu klären. Dabei ist
auch zu beachten, wie künftig ein Aufenthalt im Frauenhaus interkommunal
abzurechnen ist.

Um monatelange Belegungen in Frauenhäusern zu vermeiden, fordern wir dazu auf
sogenannte Second Stage-Projekte auszuweiten. Sie dienen dazu, nach dem
Aufenthalt im Frauenhaus mit einer anderen Wohnung einen zweiten Schritt in
Richtung eines selbstbestimmten Alltags in sicherer Umgebung zu gehen und darin
mit einem zeitgemäßen Angebot begleitet zu werden. Ferner fordern wir höhere
finanzielle Mittel, damit Mädchen und Frauen auf digitalem Wege beraten werden
können.

Wir appellieren an die rheinland-pfälzischen Kommunen in Zusammenarbeit mit den
tragenden Institutionen vor Ort Wohnraum für Frauen und Kinder zu finden, die
den Schritt aus dem Frauenhaus in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben
gehen. Zudem fordern wir dazu auf, dass Landkreise und kreisfreie Städte ohne
Frauenhäuser eine moderierende Funktion zur Einrichtung eines solchen einnehmen.
Ziel muss es sein, die im Rahmen der Istanbul-Konvention definierten Kapazitäten
von einem bereitgestellten Frauenhausplatz pro 10.000 EinwohnerInnen der
Gebietskörperschaft aufzubauen.

Ebenfalls bedeutsam ist die Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle,
einen Aktionsplan zur Schließung von Schutzlücken aufstellt. Hier fordern wir
die kommunalen WürdenträgerInnen dazu auf, auf die Einrichtung einer solchen
Koordinierungsstelle hinzuwirken.