Diskriminierung des Autos und privater Netzkarten im ÖPNV/Fernverkehr im Bundesreisekostengesetz abschaffen und für gerechte Entschädigung sorgen

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist an die aktuellen Preise für Mobilität und
Energiebezugskosten anzupassen, insbesondere der §5 für Kosten für dienstlich
veranlasste Wegstrecken mit dem privaten PKW sowie eine Abschaffung der
Deckelung. Hier ist mindestens eine Harmonisierung mit der so genannten
„Pendlerpauschale“ vorzunehmen. Zudem muss ein an die Entwicklung der
Kraftstoffkosten gekoppelter Mechanismus zur Anpassung eingebaut werden, der
mindestens 1x jährlich eine Anpassung möglich macht.


Die Deckelung der Reisekosten für PKW muss entfallen.


Ebenso muss dem Bundesreisekostengesetz eine klare Regelung für die anteilige
Nutzung von privat beschafften Netztickets im Nah- und Fernverkehr hinzugefügt
werden, um der ersatzweisen Praxis durch Anordnung des Bundesverwaltungsamtes
auch Gesetzeskraft zu verleihen.